Bildungsprämie - Prämiengutschein
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Förderungsberechtigte Personen:
Einen Prämiengutschein kann beantragen, wer
- erwerbstätig ist oder im Mutterschutz oder Elternzeit ist und
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 25.600,00 Euro bzw. bei gemeinsam
Veranlagten 51.200,00 Euro hat.
Nicht gefördert werden:
- Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner und Pensionäre
Beim Prämiengutschein handelt es sich um eine personengebundene Förderung, die bis zu 50 % der Kosten einer Weiterbildung deckt, max. jedoch 500,00 Euro. Der Eigenanteil muss privat getragen werden. Ein Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Förderungsmaßnahmen:
Gefördert werden alle Maßnahmen, die der individuellen beruflichen Weiterentwicklung dienen. Eine Themeneinschränkung gibt es nicht.
Somit werden auch die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der
Farb- und Stilberatung/ Ausbildungscenter Antje Lindner gefördert.
Ausnahmen:
Weiterbildungen, die nicht allgemein zugänglich sind, betriebliche oder freizeitorientierte Weiterbildungen, der Erwerb der Fahrerlaubnis und dazu gehörige Weiterbildungen, Einzeltrainings (Einzelunterricht), ebenso Schulungen, die der Gesetzgeber verlangt sowie Tagungen und Messen.
Beantragung eines Prämiengutscheins:
Die Vergabe der Prämiengutscheine ist an ein persönliches Beratungsgespräch geknüpft. Folgende Unterlagen müssen im Beratungsgespräch vorlegt werden: Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten, Personalausweis (Lichtbildausweis), Einkommenssteuerbescheid (oder Nichtveranlagungsbescheinigung NVB oder Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen), ggf. Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung. Der Gutschein wird den Erwerbstätigen i. d. R. nach dem Gespräch direkt ausgehändigt. Eine verbindliche Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung darf erst nach dem Beratungstermin stattfinden. Prämiengutscheine dürfen grundsätzlich nicht rückwirkend ausgestellt werden. Bildungsträger sind nicht zur Annahme von
Prämiengutscheinen verpflichtet.
Beratungsstellen für die Prämiengutscheine sind die Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Volkshochschulen und ausgewählte Bildungsträger. Weitere Information erhalten Sie unter:
www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Hotline
0800-2623 000.